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Virtuelles Rathaus
Gruppenauskünfte an Parteien vor der Landtagswahl
Die Meldebehörde darf nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Parteien und anderen
Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen Auskünfte aus dem Melderegister
über folgende Daten der Wahl- und Stimmberechtigten
erteilen:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Akademische Grade
4. Anschriften
Diejenigen Wahlberechtigten, die im Hinblick auf die Landtagswahl am 27. März 2011 keine Weitergabe der oben aufgeführten Daten an Parteien und Wählergruppen wünschen, werden gebeten, dies unverzüglich, spätestens bis zum 31.08.2010 dem Bürgermeisteramt Baiersbronn, Bürgerbüro, Oberdorfstraße 46, 72270 Baiersbronn schriftlich mitzuteilen.
1. Familienname
2. Vornamen
3. Akademische Grade
4. Anschriften
Diejenigen Wahlberechtigten, die im Hinblick auf die Landtagswahl am 27. März 2011 keine Weitergabe der oben aufgeführten Daten an Parteien und Wählergruppen wünschen, werden gebeten, dies unverzüglich, spätestens bis zum 31.08.2010 dem Bürgermeisteramt Baiersbronn, Bürgerbüro, Oberdorfstraße 46, 72270 Baiersbronn schriftlich mitzuteilen.
Bürgerbüro



