Baiersbronn Touristik
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1. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustandegekommen. Wir empfehlen schriftliche Bestätigungen von Mieter und Vermieter.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
Die hier angegebenen Preise sind unverbindlich. Verbindlich ist das von Ihrem Gastgeber abgegebene Angebot, selbst wenn es von den Angaben im Gastgeberverzeichnis oder auf diesen Seiten abweicht.
Alle aufgeführten Angaben zu Ausstattungen, Preisen oder Verfügbarkeiten etc. beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen. Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Satzfehler etc. wird keine Gewähr übernommen. Die Baiersbronn Touristik tritt für den Beherbergungsvertrag nur als Vermittler auf. Der Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Gast und Vermieter zustande.
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