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Geschäftsbedingungen

für den Wohnmobilstellplatz Baiersbronn

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde Baiersbronn für den Wohnmobilstellplatz Baiersbronn

Liebe Gäste,

die Gemeinde Baiersbronn, Fachbereich Baiersbronn Touristik, nachstehend „BT“ abgekürzt, betreibt einen Wohnmobilstellplatz, „Wohnmobilstellplatz Baiersbronn“, und hat insoweit die Stellung eines Stellplatzvermieters, nachfolgend Vermieter abgekürzt. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des mit Abstellen des Kfz zwischen dem Gast und BT zu Stande kommenden Mietvertrages und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Vermieter BT. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
 

1. Stellung von BT, Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

1.1. Der Mietvertrag über den Wohnmobilstellplatz kommt im Buchungsfalle zwischen dem Gast und BT als Vermieter zu Stande.

1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten bei Inanspruchnahme des Wohnmobilstellplatzes von BT
 

2. Vertragsschluss; Hinweis zum Nichtbestehen bestimmter Widerrufsrechte

2.1. Die Wohnmobilstellplätze sind nur für Reisemobile mit Schlafgelegenheiten und fest installiertem WC freigegeben. Andere Kfz dürfen nicht auf dem Wohnmobilstellplatz abgestellt werden.

2.2. Der Mietvertrag über den Stellplatz kommt mit Abstellen des Kfz zwischen dem Gast und dem Vermieter zu Stande.

2.3. Der Gast wählt am Kassenautomaten einen Stellplatz aus, welcher durch Bezahlung am Automaten verbindlich gebucht wird. Als Bestätigung der Buchung und Zahlung wird ein Standberechtigungsnachweis ausgegeben, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges anzubringen ist.

2.4. Preisangaben beziehen sich stets auf 24 Stunden Mietdauer.

2.5. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Stellplatzmietverträgen kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Geschäftsbedingungen).
 

3. Preise und Leistungen; Erhöhtes Stellplatzentgelt

3.1. Die im Angebot angegebenen Mietpreise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts Abweichendes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden. Soweit nicht abweichend vereinbart sind Strom und Frischwasser nicht im Mietpreis inbegriffen, sondern werden verbrauchsabhängig berechnet.

3.2. Erhöhtes Stellplatzentgelt: Reisemobile gem. Ziffer 2.1, die keinen sichtbar angebrachten Standberechtigungsnachweis gem. Ziffer 2.3. haben oder Kfz, die gem. Ziffer 2.1. nicht zum Abstellen auf dem Wohnmobilstellplatz berechtigt sind, haben ein zusätzliches erhöhtes Stellplatzentgelt in Höhe von 54,- € je Tag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Bei festgestellten Verstößen im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung und Entrichtung des Stellplatzentgelts hat die BT die Firma ETI experts GmbH, Amsterdamer Straße 133, D-50735 Köln (www.eti-experts.de) mit dem Inkasso des erhöhten Stellplatzentgelts beauftragt. Im Falle eines Verstoßes werden die Festgestellten Daten zur Beitreibung des erhöhten Stellplatzentgeltes an die Firma ETI experts GmbH weitergegeben.
 

4. Zahlung

a) Bei Vertragsschluss am Kassenautomaten erfolgt die Zahlung sofort am Automaten.

b) Die verbrauchsabhängigen Kosten für die Bereitstellung und Strom und Frischwasser können nur mit der separat erhältlichen Guthabenkarte bezahlt werden. Ein eventuelles Restguthaben wird mit dem Kartenpfand nach dem Checkout am Automaten auf das gewählte Zahlungsmittel zurückgebucht.
 

5. Rücktritt und vorzeitige Abreise

5.1. Im Falle des Rücktritts oder der vorzeitigen Abreise bleibt der Anspruch von BT auf Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 

5.2. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, BT nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, bzw. dass eine anderweitige Verwendung des Stellplatzes oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
 

6. Pflichten des Gastes; Stellplatzordnung; Kündigung 

6.1. Der Gast ist verpflichtet, den Stellplatz und dessen Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden an BT unverzüglich mitzuteilen.

6.2. Der Gast ist verpflichtet, die Stellplatzordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Ruhezeiten.

6.3. Die Stellplatzordnung enthält insbesondere folgende Obliegenheiten:
a) Bitte bringen Sie die Standberechtigung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges an.
b) Die Entsorgungsanlage befindet sich direkt am Stellplatz. Frischwasser und Strom können Sie über die Plastik-Guthabenkarte beziehen, die Sie nach der Bezahlung am Automaten erhalten. Eventuelles Restguthaben wird mit dem Kartenpfand nach dem Checkout am Automaten auf das gewählte Zahlungsmittel zurückgebucht.
c) Schmutz- und Abwasser darf nicht in die öffentliche Kanalisation oder in das Grundwasser abgeleitet werden.
d) Der Müll muss in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
e) Es ist nicht gestattet, auf den Stellplätzen Wäscheleinen zu spannen oder Grillfeuer zu entfachen.
f) Die Stellplätze sind nur für Fahrzeuge mit WC freigegeben.
g) Nicht zugelassen sind PKWs, Wohnwagen sowie Reisemobile ohne WC

6.4. Der Gast ist verpflichtet, BT auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

6.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat zuvor BT im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von BT verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, für BT erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
 

7. Haftungsbeschränkung

7.1. BT haftet unbeschränkt, 
- soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
- soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung von BT beschränkt auf Schäden, die durch BT oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 
 

8. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl

8.1. BT verarbeitet selbst oder durch Dritte (siehe Ziffer 3.2.) personenbezogene Daten – insbesondere KFZ-Kennzeichen und Halterdaten – zur Überprüfung und gegebenenfalls Inkasso der Entgelte. Mehr zum Datenschutz und den Rechten des Gastes finden sich in der Datenschutzererklärung von BT unter https://www.baiersbronn.de/datenschutz .

8.2. BT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BT derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für BT verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. 

8.3. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und BT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

 

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Ihr Vermieter der Wohnmobilstellplatz ist:

Gemeinde Baiersbronn
Fachbereich Baiersbronn Touristik
Rosenplatz 3
72270 Baiersbronn

+49 7442 8414-0
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