Die Baiersbronn Touristik ist bemüht, ihre Webseite und mobilen Anwendungen (Apps) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mit der folgenden URL: www.baiersbronn.de sowie (in einem gesonderten Abschnitt) für den TOSC5 der feratel media technologies AG
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Einige Inhalte (z.B. Karten oder externe Widgets) sind noch nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.
Nicht alle Bilder haben einen alternativen Text, der von Screenreadern genutzt werden kann.
Die genutzten Video-Dateien haben keine Untertitel und werden nicht transkribiert.
Farbkontraste und Tastaturnavigation sind auf einzelnen Unterseiten noch nicht vollständig optimiert.
Je nach Kontrastwert des Bildes lassen sich die Copyright-Angaben auf den Bildern nicht ausreichend erkennen.
Die Texte, die auf der Website ausgegeben werden, werden nicht zusätzlich in Leichter Sprache dargestellt.
Nicht alle Inhaltselemente sind ausschließlich mit der Tastatur bedienbar.
Bei dem Fakten-Element erfolgt eine automatische Hochzählung der Zahlen, die bislang nicht angehalten werden kann.
b) Unverhältnismäßige Belastung
PDF-Dateien und Dokumente, sowie Prospekte die zum Download angeboten werden, sind noch nicht barrierefrei.
Die wesentlichen Inhalte der Website, die Hinweise zur Navigation auf der Website sowie die Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit auf dieser Website sind noch nicht in leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar.
Die Baiersbronn Touristik ist bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
Barrierefreiheitserklärung zum TOSC5 der feratel media technologies AG (aktualisierte Fassung)
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die TOSC5-Anwendung der feratel media technologies AG, geprüft unter web5.deskline.net und technisch identisch bereitgestellt unter direct.bookingandmore.com. Sie ist bewusst in klarer, verständlicher Sprache verfasst, wie es Artikel 4 und Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) vorsehen, und ersetzt keine weitergehenden technischen oder rechtlichen Unterlagen, sofern solche bestehen.
Dieses Dokument wurde von AccessiWay bereitgestellt, um den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu entsprechen.
Einleitung
Wir möchten, dass alle Menschen TOSC5 gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit TOSC5 barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien.
Die feratel media technologies AG setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unseren Service selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.
Wir zeigen, wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen:
European Accessibility Act
EN 301 549
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir TOSC5 weiter verbessern.
Überblick
Beschreibung des Service: Der TOSC5 ist ein webbasiertes Buchungs- und Informationssystem für touristische Angebote. Über den TOSC5 können Nutzer unter anderem Unterkünfte, Veranstaltungen und Zusatzleistungen suchen, Verfügbarkeiten prüfen und Buchungen oder Anfragen direkt online durchführen. Zudem stellt der TOSC5 weiterführende Informationen zu touristischen Inhalten bereit.
So nutzen Sie TOSC5 (Barrierefreiheit & Bedienung)
Wir bemühen uns, TOSC5 für alle einfach nutzbar zu machen. Hier finden Sie einen Überblick zur Bedienung, insbesondere bei Verwendung von Hilfstechnologien:
TOSC5 Bedienungsbeschreibung Der TOSC5 ist über die jeweilige Website oder einen direkten Link erreichbar und kann im Browser genutzt werden. Nutzer können Inhalte aus verschiedenen Bereichen wie Unterkünfte, Zusatzleistungen, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Touren, Spezial-Angebote sowie Prospekte aufrufen und durchsuchen. Je nach Bereich stehen Such- und Filterfunktionen zur Verfügung, um die Ergebnisse einzugrenzen.
Die Ergebnisse werden in Listen dargestellt und können weiter gefiltert werden. Durch Auswahl eines Eintrags gelangt man auf die jeweilige Detailseite mit weiteren Informationen. Von dort aus können – je nach Angebot – Verfügbarkeiten geprüft sowie Buchungen oder Anfragen gestartet werden.
Der Buchungs- bzw. Anfrageprozess erfolgt schrittweise über mehrere Eingabemasken. Die Navigation innerhalb des TOSC5 erfolgt über Buttons, Links und Auswahlfelder. Eingaben können über die Tastatur vorgenommen werden.
Die Barrierefreiheit von TOSC5 Unser Service ist mit den Standard-Interaktionsmethoden des Betriebssystems und gängigen assistiven Technologien bedienbar.
Wenn Sie weitere Erläuterungen zur Nutzung von TOSC5 benötigen, finden Sie in unserem Help Center diverse Anleitungen. Sie können sich auch an unseren Support wenden, um persönliche Unterstützung zu erhalten. Wir sind bestrebt, Ihnen alle zusätzlichen Beschreibungen oder Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, die Sie für eine reibungslose Nutzung unseres Services benötigen.
Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen (So erfüllen wir die Anforderungen)
Wir haben TOSC5 im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei stellen wir sicher, folgende Prinzipien zu erfüllen:
Wahrnehmbar
Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
Der Inhalt passt sich korrekt an die Bildschirmausrichtung an, wobei die Darstellung und Funktionalität konsistent bleiben.
Sofern vorhanden, wird der Zweck von Eingabefeldern, die bestimmte Daten akzeptieren, korrekt an assistive Technologien übermittelt und konform implementiert.
Der Inhalt ist anpassbar, sodass Nutzer die Textgröße individuell einstellen können, ohne dass die Benutzeroberfläche an Funktionalität verliert.
Informationen werden in Form von Text dargestellt, wobei nicht erforderliche und nicht anpassbare Textbilder vermieden werden.
Wesentliche Komponenten weisen, auch in ihren verschiedenen Zuständen, einen Farbkontrast zu angrenzenden Elementen auf, der das Mindestverhältnis von 3:1 erfüllt.
Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.
Zusätzliche Inhalte, die per Hover oder Fokus angezeigt werden, bleiben sichtbar und lassen sich schließen, ohne dass der Zeiger oder Fokus bewegt werden muss.
Bedienbar
Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
Es gibt keine Interferenzen mit Tastenkombinationen, die aus einzelnen Buchstaben, Zahlen oder Symbolen bestehen.
Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
Skiplinks sind implementiert, um eine schnelle Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen und so die Zugänglichkeit und Benutzererfahrung zu verbessern.
Die Bildschirme des Serviceablaufs haben Titel, die ihr Thema oder ihren Zweck beschreiben.
Der Zweck von Links kann durch den Linktext selbst oder zumindest durch den Linktext im Kontext der angrenzenden Inhalte bestimmt werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Inhalte innerhalb der Umgebung zu identifizieren.
Der Fokusindikator der Tastaturnavigation ist bei allen interaktiven Elementen sichtbar.
Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
Alle Funktionen können ohne komplexe Gesten verwendet werden.
Die Funktionen werden nicht sofort nach Berührung aktiviert, sie können vor der Ausführung abgebrochen werden und müssen nicht gedrückt werden, um zu funktionieren.
Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, umfasst der von assistiven Technologien gelesene Name den visuell dargestellten Text.
Alle Funktionen können genutzt werden, ohne dass man sich ausschließlich auf die Bewegung des Geräts oder des Benutzers verlassen muss.
Alle Funktionen können ohne Ziehbewegungen verwendet werden.
Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.
Verständlich
Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird im gesamten Dienst konsistent verwendet.
Alle relevanten Textabschnitte lassen sich programmgesteuert identifizieren.
Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.
Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.
Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert.
Wiederkehrende Elemente der Benutzeroberfläche sind einheitlich gestaltet, um ihre Erkennung zu erleichtern.
Die Mechanismen für die Beantragung von Unterstützung oder Hilfe sind in der gesamten Umgebung einheitlich.
Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird in Textform beschrieben.
Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus.
Es gibt Systeme, die Fehler verhindern, wie zum Beispiel die Bestätigung, Stornierung oder Rückgängigmachung von sensiblen Aktionen.
Wenn möglich, wird vermieden, dieselben Daten mehrfach anzufordern.
Wenn vorhanden, gibt es für komplexe Authentifizierungssysteme barrierefreie Alternativen.
Wir verfassen Inhalte in klarer und einfacher Sprache.
Robust
Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können.
Wir haben TOSC5 mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern getestet:
Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.
Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.
Standards: Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.
Laufende Überwachung und Pflege
Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass TOSC5 dauerhaft zugänglich bleibt:
Barrierefreiheitskoordination: Mit der Unterstützung von AccessiWay haben wir am 03.06.2025 eine manuelle Prüfung durch externe Fachleute durchgeführt, um unsere Barrierefreiheitskonformität zu überprüfen. Wir verfolgen einen kontinuierlichen Zyklus aus Tests und Verbesserungen und stellen durch regelmäßige Unterstützung sicher, dass umfassende Prüfungen – einschließlich manueller Tests durch Fachkräfte mit assistiven Technologien – mindestens einmal jährlich erfolgen.
Feedback und Kontakt
Ihr Feedback hilft uns, TOSC5 weiter zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.
Wir schätzen Rückmeldungen von Nutzer:innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen von TOSC5 haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Kontaktmöglichkeiten:
Baiersbronn Touristik
Rosenplatz 3 72270 Baiersbronn im Schwarzwald Bundesrepublik Deutschland
Wenn Sie uns kontaktieren, nennen Sie bitte möglichst genau:
die betroffene Seite oder Funktion,
was passiert ist,
welche Hilfstechnologie Sie ggf. verwenden.
Wir bemühen uns, innerhalb von 15 Werktagen auf Ihr Feedback zu reagieren und werden unser Bestes tun, das Problem umgehend zu beheben oder Sie über unseren Fortschritt zu informieren.
Beschwerdemöglichkeit: Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt wurde, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Wir hoffen jedoch, mögliche Probleme gemeinsam mit Ihnen im Vorfeld klären zu können.
Versionsverlauf: Dieses Dokument wurde zuletzt am 22.01.2026 überprüft und aktualisiert. Wir planen, es mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen des Dienstes zu überprüfen.
EN 301 549 – Technischer Bericht
Die Konformität von TOSC5 wurde entlang der Norm EN 301 549 geprüft. Da TOSC5 ausschließlich ein webbasiertes Buchungs- und Informationssystem ist – ohne eigene Hardware, Telefonie-, Video- oder Notrufkommunikation – sind folgende Kapitel der Norm für TOSC5 nicht anwendbar bzw. es gelten keine abweichenden Anmerkungen:
Kapitel 5 – Allgemeine Anforderungen (u. a. nicht-visueller Zugang, Bedienung ohne Tastaturschnittstelle, Biometrie): nicht anwendbar.
Kapitel 6 – IKT mit Zweiwege-Sprachkommunikation (u. a. Echtzeittext, Videokommunikation, Anruferkennung): nicht anwendbar.
Kapitel 7 – IKT mit Videofähigkeiten (Untertitel- und Audiodeskriptionstechnologie): nicht anwendbar.
Kapitel 8 – Hardware (u. a. stationäre IKT, mechanisch bedienbare Bestandteile): nicht anwendbar.
Kapitel 10 – Nicht-Web-Dokumente: Kriterien 10.1.1.1 bis 10.4.1.3 entsprechen den WCAG-2.2-Kriterien aus Kapitel 9 (siehe unten); Positionierung von Untertiteln und Zeiteinteilung für Audiodeskription sind nicht anwendbar.
Kapitel 11 – Allgemeines / Interoperabilität mit Assistenztechnologie: Kriterien 11.1.1.1 bis 11.4.1.3 sowie 11.8.2 entsprechen den WCAG-2.2-Kriterien aus Kapitel 9; die übrigen Anforderungen (u. a. Barrierefreiheitsdienste, Autorenwerkzeuge) sind nicht anwendbar.
Kapitel 12 – Dokumentation und unterstützende Dienste: Barrierefreie Dokumentation entspricht den WCAG-2.2-Kriterien aus Kapitel 9; die übrigen Anforderungen sind nicht anwendbar.
Kapitel 13 – IKT mit Zugang zu Vermittlungs- oder Notrufdiensten: nicht anwendbar.
Kapitel 9: Web (gilt entsprechend auch für die Kapitel 10 bis 12)
Nachfolgend die Konformität von TOSC5 mit den WCAG-2.2-Erfolgskriterien, geprüft für die Konformitätsstufen A und AA.
WCAG 2.2 – Konformitätsstufe A
Kriterium
Konformitätsstufe
Anmerkungen und Erläuterungen
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Teilweise konform
Für einige nicht-textliche Inhalte gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt.
1.2.1 Audiodeskription oder Medienalternative
Konform
1.2.2 Untertitel (für aufgezeichnete Medien)
Konform
1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative (für aufgezeichnete Medien)
Konform
1.3.1 Info und Beziehungen
Teilweise konform
In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar).
1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge
Teilweise konform
In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge des Inhalts seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell.
1.3.3 Sensorische Eigenschaften
Konform
1.4.1 Verwendung von Farbe
Konform
1.4.2 Audiosteuerung
Konform
2.1.1 Tastatur
Teilweise konform
Einige Funktionen können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden.
Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen starten automatisch, dauern länger als fünf Sekunden oder laufen parallel zu anderen Inhalten, ohne dass sie gestoppt oder verborgen werden können.
2.3.1 Drei Blitze oder darunter
Konform
2.4.1 Blöcke überspringen
Konform
2.4.2 Seiten-Titel
Konform
2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Teilweise konform
Auf einigen Webseiten mit sequenzieller Navigation, bei denen die Reihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte den Fokus nicht in einer Reihenfolge, die diese Bedeutung wahrt.
2.4.4 Link-Zweck (im Kontext)
Konform
2.5.1 Zeigereingaben mit komplexen Gesten
Konform
2.5.2 Zeiger Abbruch
Konform
2.5.3 Bezeichnung im Namen
Konform
2.5.4 Bewegungsauslösung
Konform
3.1.1 Sprache der Seite
Konform
3.2.1 Bei Fokus keine Kontextänderung
Konform
3.2.2 Bei Eingabe keine Kontextänderung
Konform
3.2.6 Konsistente Hilfe
Konform
3.3.1 Fehlererkennung
Konform
3.3.2 Beschriftung oder Anweisungen
Teilweise konform
In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert.
3.3.7 Zugängliche Authentifizierung
Konform
4.1.1 Syntaxanalyse
Konform
4.1.2 Name, Rolle, Wert
Teilweise konform
In einigen Fällen sind Name, Rolle, Status, Eigenschaften oder Werte von Benutzeroberflächenkomponenten (Formularelemente, Links, skripterzeugte Komponenten u. a.) nicht korrekt gesetzt, oder Änderungen werden Nutzenden und ihren assistiven Technologien nicht mitgeteilt.
Die visuelle Darstellung von Text und Bildern mit Text weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. Logos).
1.4.4 Textgröße ändern
Konform
1.4.5 Bilder von Text
Konform
1.4.10 Umfluss
Teilweise konform
Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet.
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
Konform
1.4.12 Textabstände
Konform
1.4.13 Inhalte bei Hover oder Fokus
Konform
2.4.5 Mehrere Wege
Konform
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen
Teilweise konform
Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend.
Behinderung wird definiert als jede Aktivitätseinschränkung oder Teilhabebeeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben, die eine Person aufgrund einer erheblichen, dauerhaften oder endgültigen Beeinträchtigung einer oder mehrerer körperlicher, sensorischer, geistiger, kognitiver oder psychischer Funktionen, einer Mehrfachbehinderung oder einer gesundheitsbedingten Einschränkung erfährt.
Web-Zugänglichkeit bedeutet, Online-Dienste der öffentlichen Kommunikation auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Sie basiert auf vier grundlegenden Prinzipien:
Wahrnehmbarkeit: Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von Nutzer:innen wahrgenommen werden können – etwa durch Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte, die je nach Nutzerbedürfnis in anderen Formen ausgegeben werden können: Großschrift, Braille, Sprachausgabe, Symbole oder vereinfachte Sprache.
Bedienbarkeit: Komponenten der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein, zum Beispiel durch vollständige Steuerbarkeit über die Tastatur.
Verständlichkeit: Informationen und die Nutzung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Textinhalte müssen lesbar und die Navigation konsistent gestaltet sein.
Robustheit: Inhalte müssen ausreichend robust sein, um zuverlässig von einer Vielzahl an Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert zu werden.
Testumgebungen
Betriebssysteme: Apple macOS (neueste Version), Microsoft Windows (neueste Version), Apple iOS (neueste Version), Google Android (neueste Version). Linux wurde nicht verwendet, da es aktuell bei Nutzer:innen mit Behinderungen nur sehr selten vorkommt.
Browser und Nutzungssoftware (jeweils neueste Version auf den genannten Betriebssystemen): Google Chrome, Microsoft Edge (Windows), Safari, Adobe Acrobat Reader / Vorschau auf Mac (nur für PDFs).
Screenreader und assistive Technologien: Für eine möglichst standardisierte Bewertung wird zunächst ohne Anpassungen getestet. Für eine realitätsnahe Bewertung werden zusätzlich berücksichtigt: grafische Systemanpassungen (Farben, Kontraste, Untertitel usw.), Maus-Emulationen, Vergrößerungsfunktionen, Bildschirmtastaturen oder erweiterte Tastatureinstellungen auf allen Systemen, VoiceOver (nur Apple-Systeme), TalkBack (nur Android-Systeme) sowie NVDA (neueste Version) und Freedom Scientific JAWS (vorletzte Version), jeweils nur auf Windows-PCs.
Methodik
Manuelle und halbautomatische Überprüfung mit objektiver Methodik: Die Inhalte werden mit verschiedenen automatisierten und halbautomatisierten Tools analysiert. Die Ergebnisse werden verglichen, um eine möglichst vollständige und objektive Bewertung sicherzustellen. Sofern nicht anders angefragt, ist der Standard stets die aktuellste Version der WCAG 2.2, um die Zugänglichkeit in allen Ländern zu gewährleisten, aus denen auf den Touchpoint (Website, App etc.) zugegriffen werden kann.
Unsere Überprüfungen entsprechen somit den Anforderungen der WCAG 2.2, Stufe AA, sowie den Vorgaben der Norm UNI EN 301 549 bzw. deren Umsetzung, z. B. den französischen RGAA.
Die von den Tools erzeugten Ergebnisse werden anschließend von unseren Expert:innen überprüft. Daher kann es sein, dass nicht alle Resultate aufgeführt sind – insbesondere, wenn sie als False Negatives (falsch-negative Ergebnisse) eingestuft wurden.
Automatisierte Tools zur Syntaxprüfung: W3C Markup Validation Service (validiert den erzeugten Code wie HTML, XHTML, MathML), W3C CSS Validation Service (Gültigkeit von CSS beeinflusst nicht direkt die Barrierefreiheit, kann aber bei falscher Interpretation Auswirkungen haben) sowie der PAC PDF Checker (Barrierefreiheit von PDFs).
Tools zur Farbprüfung: Color Contrast Analyser (CCA), WCAG Color Contrast Checker, Text-on-Background-Image A11y Check sowie Color Contrast Accessibility Evaluator.
Tools zur Barrierefreiheitsprüfung: Online-Validatoren wie AccessScan und WAVE sowie lokale Tools wie der Web Developer Toolbar (unterstützt die manuelle Überprüfung, z. B. fehlende Alt-Texte oder Felder ohne Beschriftung) sowie AXE & Lighthouse für Chrome (präzise Hinweise zu HTML-Fehlern und WAI-ARIA-Attributen).
Begriffserklärungen
Die im Abschnitt „Konformitätsgrad“ verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:
Konform: Die Funktionalität des Produkts erfüllt das Kriterium ohne bekannte Fehler oder erfüllt es mit gleichwertiger Erleichterung.
Teilweise konform: Einige Funktionen des Produkts erfüllen das Kriterium nicht.
Nicht konform: Der Großteil der Produktfunktionen erfüllt das Kriterium nicht.
Nicht anwendbar: Das Kriterium ist für das Produkt nicht relevant.
Nicht bewertet: Das Produkt wurde in Bezug auf dieses Kriterium nicht bewertet (dies ist nur bei Kriterien der WCAG-Stufe AAA zulässig).
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung in Form von Google Lighthouse Accessibility- und WCAG-2.2-Tests. Die Erklärung wurde zuletzt am 16.07.2026 überprüft und aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Die Website ist möglichst barrierearm gehalten. Sollten Ihnen Inhalte auffallen, die schwer verständlich oder lesbar sind, melden Sie diese bitte bei uns und nennen uns die entsprechende Stelle (Link) auf der Website. Bitte nutzen Sie dafür das untenstehende Kontaktformular oder den E-Mail-Link.
Baiersbronn Touristik Rosenplatz 3 72270 Baiersbronn im Schwarzwald Bundesrepublik Deutschland
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: